EU Bürokratie Abbau Simplification in Omnibus-Verfahren

EU Simplification / Bürokratie-Abbau

EU Omnibus Package VI
EU Omnibus Package I

siehe auch die Lobby-Anträge der Cosmetic Business Alliance (CBA)
zur Wahrnehmung Ihrer wirtschaftlichen Firmen-Interessen
 

Die EU Kommission geht unter dem Projekt „Simplification“ mit großen Schritten in den Bürokratie-Abbau. Dazu wurden 6 verschieden Omnibus Packages aufgelegt, von denen 2 für die Kosmetikindustrie eine besondere Rolle spielen (siehe die Anträge der Cosmetic Business Alliance/CBA hier):

EU Omnibus Package VI betrifft u.a.

  • Article 14a (Farben, Konservierungsmittel, UV Filter) vereinfachte Aufnahme in die Annexe IV, V and VI
  • Article 15 (CMR 1A und 1B) kein automatisches Verbot, wichtig für NCS / Naturkosmetik (aktuelles Problem Teebaumöl…) und bei fehlenden dermatologischen Daten
  • Article 16 (Nanomaterial) keine Notifizierung 6 Monate im Voraus
  • Article 22 (Bericht der staatlichen Marktüberwachung) redundant wegen ICSMS-Meldungen
  • Article 33 (INCI Glossar) wird ersetzt durch immer aktuelle digitale Version

EU Omnibus Package I betrifft u.a.

hat keine größere Bedeutung für KMU, ist aber wissenswert und Vorbildlich: Vereinfachung bestehender Vorschriften und Richtlinien, insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung und unternehmerische Sorgfaltspflicht.

  • CSRD:  Anhebung des Schwellenwerts für die Berichtspflicht auf 1.000 Mitarbeiter und die Verschiebung des Beginns auf 2027.
  • CSDDD: Vorschläge zur Vereinfachung der Sorgfaltspflichten
  • ESRS: es sollen bestehenden Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung überarbeitet und vereinfacht werden
  • Taxonomie: Erniedrigung der Schwellenwerte, Lockerung der KMU-Berichtspflichten gegenüber Großunternehmen im Rahmen der Lieferkette
  • CBAM: Anpassung der Schwellenwerte, Vereinfachung der Verfahrensschritte
  • KMU-Entlastung: Entlastung kleinerer Unternehmen in Lieferketten, Begrenzung der Informationen, die größere Unternehmen von KMU anfordern können.

Einen detaillierten Bericht finden Sie hier. Die Änderungen sind nun im üblichen Gesetzgebungsverfahren (siehe Ablauf-Diagramm hier). Wir halten Sie (und besonders unsere CBA Partner) auf dem Laufenden über die anstehendenm Änderungen Ihrer konkreten Pflichten