Werbeeinschränkungen durch (zunächst hier sehr vereinfacht)
(1) Green Claim Directive (Richtlinie mit Industrie Vorschriften)
Vorschriften für ausdrückliche Umweltaussagen
spezifischere Vorgaben für die Begründungen
Normierung der Nachprüfbarkeit
Kommunikations-Vorgaben
(2) EmpCo Directive (Richtlinie mit Verbraucherschutz-Anforderungen)
Dokumentationspflichten, Verbote, Label-Einschränkungen
(3) EU Verpackungs-Verordnung PPWR Art. 14
Für Kosmetik wird „grüne Werbung“ zukünftig drastisch eingeschränkt und wesentlich teurer. Wir, die Cosmetic Business Alliance, informieren Sie frühzeitig, begleiten Sie bei den Anpassungen und vertreten Ihre berechtigten Interessen zur Realitäts-Anpassung bei den Behörden. (CBA Details hier)
individuelle Entwarnung
Sie brauchen bei Zutreffen der Ausnahme-Regelungen (weniger als 10 Beschäftigte, Jahres-Umsatz unter zwei Millionen Euro) zwar nicht weiterlesen, aber die Kenntnis der Änderungen könnte auch für Ihr Unternehmen wertvoll werden und zukünftige Probleme ersparen, denn die neuen Maßstäbe werden nach unseren Erfahrungen von den Behörden trotzdem obligatorisch angelegt.
Probleme
erheblicher finanzieller Aufwand zur Weiterbenutzung von berechtigten Werbeaussagen
hoher Bearbeitungsaufwand zur Vorschriften-Erfüllung
Ende vieler, durchaus berechtigten Werbeaussagen
relativ Realitäts-ferne Anforderungen ohne Rücksicht auf Industrie-Positionen
handwerklich kritikwürdige Arbeit (thematische Überschneidungen, fehlende Details, fehlende Vorbereitung zur zeitnahen Befolgbarkeit…)
Es bleibt der Industrie nur noch wenig Zeit
Termine + Fristen
1) EmpCo-Directive (EU) 2024/825
20.02.2024: EU Rat Bestätigung als Directive (EU) 2024/825
Umsetzungspflicht in nationales Recht bis 27.03.2026
Deutschland: derzeitige Anpassung des bestehenden UWG (BGBl. I 2004 S. 1414)
27. September 2026: Inkrafttreten
2) Green Claim Directive
22. März 2023: Verabschiedung des EU-Kommission-Entwurfs
12. März 2024 Verabschiedung im EU-Parlament
17. Juni 2024 Publikation der EU Rat Position
Weitere Phasen im Gesetzgebungs-Verfahren:
- Trilogverhandlungen (laufen derzeit)
- Annahme durch den Rat der EU
- 2. Lesung/ Zustimmung des EU-Parlaments
- Veröffentlichung
- Inkrafttreten 20 Tage nach der Veröffentlichung,
- Umsetzung der Mitgliedstaaten innerhalb 18 Monate
- Inkrafttreten 12 Monate nach nationaler Umsetzung
Es bleibt der Industrie nur noch wenig Zeit
(3) Verpackungsrichtlinie PPWR 2025/40
22.01.25 Publikation unter 2025/40 Packaging & Packaging Waste Regulation
11.02.25 Inkrafttreten
12.08.26 Geltungsbeginn
Inhalte/Ziele
(1) Empowering Consumer (EmpCo) Directive
Titel „Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU
Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (???)
besserer Schutz gegen unlautere Werbe-Praktiken
bessere Informationen
Verbot allgemeiner, unbelegter Umweltaussagen
Verwendungs-Verbot unzuverlässiger Nachhaltigkeitssiegel
Ergänzung der Richtlinien (1) unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und (2) „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU)
(2) Green Claim Richtlinie
Entwurf der Richtlinie des Parlaments und des Rates über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (vulgo „Richtlinie über Umweltaussagen“)
Greenwashing unterbinden
klare Standards für umweltbezogene Aussagen festlegen
Pflicht zur Begründung/Dokumentation zu Umweltaussagen
Sachgerechte Kommunikation von Umweltaussagen
Eine beispielhafte Sammlung betroffener Aussagen finden Sie im folgenden Kasten
(3) Verpackungs-Verordnung Verpackungsrichtlinie EG 2025/40 PPWR
Die Verpackungs-Verordnung enthält in Art. 14 spezielle Bestimmungen zu Umweltaussagen hinsichtlich Verpackungseigenschaften, die nach Ende der Übergangsfrist ab 2026 gelten dürften.
Konsequenzen
Nachweispflicht: wissenschaftlich akzeptierte Werbeaussagen-Bewertungen wie LCA, PEF
Kommunikationsanspruch: klare Informationen zur Ermöglichung optimaler Produkt-Nutzung (Erreichung der Umweltleistung)
Pflicht-Zertifizierung durch EU-akkreditierte Prüfstellen
Strafen: Mitgliedstaaten benennen zuständige Behörden und abschreckendes Strafmaß
Lobbyziele der Cosmetic Business Alliance
Cosmetic Business Alliance (Vorstellung hier) schlägt vor, sich für folgende Regelung einsetzen
(0) Erhalt der Naturkosmetik-Standards und Label (Natural Alliance hier)
(1) Angemessenheit der gesetzlichen Ansprüche besonders an das Potential von KMU (von dort kommen die Innovationen)
(2) Verbot-Aufhebung von Amendment 60/Article 5 Paragraph 4a:
(a) Naturkosmetik mit Umweltaussagen, auch wenn Gefahrstoffe im Produkt (z.B. Lavendel mit Cymen)
(b) Wasser-freie Produkte mit Umweltaussagen, auch wenn höhere Inhaltsstoff-Konzentrationen enthalten sind und „Unbedenklichkeits-Grenzen“ überschreiten
(3) Einschränkungen durch in Kosten und Aufwand unangemessene Zertifizierungsverfahren
(4) Selbstverständlich vertreten wir auch weitere Interessen nachen Industrie-Vorgaben
Gern beantworten wir unseren Partner (hier Partner werden) alle diesbezüglichen Fragen und begleiten Sie in die nächste Ära der Green Claim-Werbung.Wir würden uns freuen, Sie kompetent unterstützen zu dürfen
Ihr Dr. Reinhold A.Brunke
Allianz der Kosmetikanbieter (Cosmetic Business Alliance)
Green Claim Richtlinie betroffen sind u.a. Werbeaussagen wie
grün
umweltfreundlich
biologisch abbaubar
ökofreundlich
umweltgerecht
klimaschonend
biobasiert
energieeffizient produziert
klimaneutral
CO2-neutral
klimakompensiert durch Baumpflanzungen
reduzierte Klimaauswirkungen
Öko
nachhaltig
ozeanfreundlich
Bienen-freundlich
vollständig recycelt
weniger CO2
weniger Wasserverbrauch
Energie-effiziente Herstellung
teilweise Aussagen der „Green Chemistry“ mutmaßlich gefährdet
und viele mehr.
Unter die Regulierung fallen dann u.a. auch
Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem
allgemeine Umweltaussagen, wenn man sie nicht nachweisen kann
Umweltaussagen mit falschem Bezugspunkt
Die Werbung mit der Kompensation von Treibhausemissionen
Social Washing
Aussagen zu sozialen Arbeitsbedingungen
Aussagen zur besonderen Beachtung der Menschenrechte
Gleichbehandlungsaussagen
Kinderarbeit
ethisches Engagement
Tierschutz-Werbung
Abfall-Management
Kreislaufwirtschaft
Rework/Recycling
Werbung mit künftigen Umweltleistungen
und viele mehr