UWG Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – Umsetzung der EU EmpCo

Die EmpCo-Richtlinie der EU (siehe unsere Mails vom 20.02.25, 23.06.25 und 01.07.25) ist eine EU-Richtlinie und muss daher in nationales Recht umgesetzt werden. Das 3. Gesetz zur Änderung des UWG (Entwurf-Stadium) ist diese Anpassung an EU-Richtlinie „EmpCo“.

Ziel
Anpassung an EU-Richtlinie „EmpCo“ zur Stärkung des Verbraucherschutzes und Schutz vor irreführender Werbung
Schwerpunkte u.a.: Umweltaussagen („Green Claims“) + Influencer-Marketing

Influencer-Marketing
Klarstellung von Kennzeichnungspflichten bei kommerzieller Kommunikation
Transparenz für Verbraucher: wann handelt es sich um Werbung?

Umweltaussagen / sozio ökologische Aussagen „Green Claims“
Aussagen müssen verlässlich, belegbar und prüfbar sein
Angaben zur Haltbarkeit nur bei objektivem Nachweis zulässig
Umweltaussagen müssen auf demselben Medium verfügbar sein wie die diesbezügliche Werbung
Verbot „allgemeiner“, unspezifischer Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „umweltschonend“, „naturfreundlich“, „ökologisch“, „umweltgerecht“…..
Zulässig nur, wenn herausragende Umweltleistung nachgewiesen wird (z.B. Umweltleistung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates; EN ISO 14024 Typ I…)

Verbot von „Social Washing“
Werbung mit falschen sozialen Produktmerkmalen (faire Bezahlung, Gleichbehandlung, Chancengleichheit für alle, Tierschutz-Aussagen)

Nachhaltigkeitssiegel
Nur erlaubt mit anerkanntem Zertifizierungssystem
Keine Werbung auf Basis freiwilliger Nachhaltigkeitssiegel ohne Kontrolle;
Ende der selbstgemachten Siegel und Label (Abmahnwelle zu erwarten)

Verbot der Irreführung durch Unterlassen/Informationsunterdrückung
Cherry-Picking durch Hervorheben von positiven Aspekten und Weglassen von negativen Kriterien

Zirkularität
Aussagen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit müssen belegbar sein

Keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten oder irrelevanten Kriterien
Beispiel: Einhaltung gesetzlicher Vorschriften darf nicht beworben werden

CO₂-Kompensation
irreführend, wenn nur durch Kompensationsprojekte ausgeglichen wird
„Klimaneutral“ nur über gesamten Lebenszyklus des Produkts erlaubt

Zukunftsversprechen
Nur zulässig mit konkretem Umsetzungsplan und überprüfbaren Zielen

Obwohl Kanzler März am 06.03.25 das Ende der Überregulierung/Goldplating angekündigt hat, kam einige Tage später der Entwurf zum neuen UWG mit folgenden Kritik-würdigen Punkten.

Überregulierung im Vergleich zu EmpCo
Strengere Anforderungen, weniger Praxisnähe für Unternehmen
Erhöhte Rechtsunsicherheit durch unklare Definitionen

Begriffe „ökologisch“ / „biobasiert“
Keine eindeutigen Kriterien → Grauzone
Gefahr unterschiedlicher Auslegung

EU-Öko-Verordnung
Wird nicht anerkannt

Gefährdung der Bio-Kosmetik
Die deutsche Gesetzgebung setzt die Umweltaussage „öko“ und bio“ gleich (https://www.gesetze-im-internet.de/_lg_2009/__1.html)Bio Kosmetik möglicherweise als Umweltaussage eingestuft
Wir haben bereits politisch dagegen agiert
Bio-Einstufung als Umweltaussage und nicht als rechtlich geschützter, privater Kosmetik-Standard → zusätzliche Nachweispflichten unter UWG-Einschränkungen befürchtet (Cosmetic Business Alliance vertritt die Interessen der Naturkosmetik auch in diesem Punkt)
Doppelregulierung gegenüber Bio-Lebensmitteln

Belastung für KMU
Hohe Anforderungen an Nachweis, Zertifikate, Dokumentation
Gefahr von Wettbewerbsnachteilen

Übergangsfristen
Problem bei Verpackungsänderungen für nur langfristig abverkaufbare Produkte
Risiko von unnötiger Vernichtung alter Bestände

Nach Greenwashing nun Greenhushing-Effekt
Unternehmen verzichten aus Angst vor Abmahnungen auf legitime Nachhaltigkeitsaussagen
Weniger Transparenz für Verbraucher
Vertrauensverlust wegen vermisster Aussagen
Fehlende Informationen über Kauf-relevante Produkteigenschaften
Verpasste Wettbewerbsvorteile
Unvollständige öffentliche Wahrnehmung

Fristen
Bis zum 27. März 2026 muss die EmpCo in nationales Recht umgesetzt werden. Die neuen Regelungen müssen ab dem 27. September 2026 angewendet werden. Cosmetic Bussiness Alliance handelt weiterhin aktiv für die Interessen der Verbraucher, des Handels und der Kosmetikindustrie. Wir gehen davon aus, dass der derzeitige UWG-Entwurf nicht die endgültige Version bleibt.