Konformitäts-Erklärung-Formular hier abrufbereit
Die Europäische Union verfolgt seit Jahren das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Da die bisherigen Verpackungsrichtlinien in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt wurden, führten die resultierenden steigenden Mengen an Verpackungsmüll sowie unterschiedliche nationale Anforderungen zu einem dringlichen Harmonisierungsbedarf.
- Die PPWR („Packaging and Packaging Waste Regulation“) soll künftig einheitliche Regeln innerhalb der EU schaffen.
Die PPWR wurde nun dringend nötig mit den Zielen
- Reduzierung von Verpackungsabfällen
- Förderung von Recycling und Wiederverwendung
- Einheitliche EU‑weite Anforderungen für Unternehmen
- Verringerung des Ressourcenverbrauchs und der CO₂‑Emissionen
- Verbesserung der Transparenz entlang der Lieferkette
und wurde mit folgenden Punkten der PPWR geregelt
- Anforderungen an Recyclingfähigkeit
- Mindestanteile von Rezyklaten
- Vorgaben zur Verpackungsminimierung
- Kennzeichnungspflichten
- Anforderungen an Mehrweg- und Wiederverwendungssysteme
- Stoffbeschränkungen für bestimmte Materialien
- Dokumentations- und Nachweispflichten
- Vorgaben zur Kompostierbarkeit bestimmter Verpackungen
Betroffen sind Erzeuger, Hersteller, Lieferanten, Importeure, Vertreiber, Bevollmächtigte, Endvertreiber sowie Fulfillment-Dienstleister.
Der Zeitplan
Die PPWR(Verordnung (EU) 2025/40) ist am 11. Februar 2025 offiziell in Kraft getreten. Nach einer 18-monatigen Übergangsphase greift der Großteil der neuen gesetzlichen Verpflichtungen verbindlich ab dem 12. August 2026. Es folgen weitere Stufen in 2030, 2035 und 2040. Ab August 2028 müssen Verpackungen mit einer harmonisierten, gut lesbaren Kennzeichnung zur Materialzusammensetzung, Kompostierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und gegebenenfalls zum Rezyklatanteil versehen sein. (Art. 12 Abs. 1, 2, 4 VO (EU) 2025/40). In zeitlicher Abfolge resultieren weitere Verpflichtungen, über die wir unsere Partner jeweils rechtzeitig informieren
Wir bereiten die Branche immer rechtzeitig vor und stellen Ihnen auch bereits jetzt das Formular für die
Konformitäts-Erklärung auf Anfrage hier zu Verfügung.
Wir helfen beim PPWR-Bearbeitungsplan
- Bestandsaufnahme & Audit : Verpackungsbestand inventarisieren, die verschiedenen Verpackungstypen dokumentieren, Dokumente beim Lieferanten anfordern.
- Briefing erstellen: Recyclingfähigkeit prüfen, technische Anforderungen festlegen, Vergleich Soll – Ist.
- Notwendige Umstellungen vorbereiten: neue Verpackungsmuster prüfen, Produkte umstellen, Logistik anpassen
- Compliance-Dokumentation: QC-Nachweisverfahren installieren, Dokumentationssystem einrichten, Konformitäts-Erklärungen erstellen
