PPWR-Pflicht ab 12.08.2026 –  das Konformitäts-Formular haben wir schon jetzt für Sie

Konformitäts-Erklärung-Formular hier abrufbereit

Die Europäische Union verfolgt seit Jahren das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Da die bisherigen Verpackungsrichtlinien in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt wurden, führten die resultierenden steigenden Mengen an Verpackungsmüll sowie unterschiedliche nationale Anforderungen zu einem dringlichen Harmonisierungsbedarf.

  • Die PPWR („Packaging and Packaging Waste Regulation“) soll künftig einheitliche Regeln innerhalb der EU schaffen.

Die PPWR wurde nun dringend nötig mit den Zielen

  • Reduzierung von Verpackungsabfällen
  • Förderung von Recycling und Wiederverwendung
  • Einheitliche EU‑weite Anforderungen für Unternehmen
  • Verringerung des Ressourcenverbrauchs und der CO₂‑Emissionen
  • Verbesserung der Transparenz entlang der Lieferkette

und wurde mit folgenden Punkten der PPWR geregelt

  • Anforderungen an Recyclingfähigkeit
  • Mindestanteile von Rezyklaten
  • Vorgaben zur Verpackungsminimierung
  • Kennzeichnungspflichten
  • Anforderungen an Mehrweg- und Wiederverwendungssysteme
  • Stoffbeschränkungen für bestimmte Materialien
  • Dokumentations- und Nachweispflichten
  • Vorgaben zur Kompostierbarkeit bestimmter Verpackungen

Betroffen sind Erzeuger, Hersteller, Lieferanten, Importeure, Vertreiber, Bevollmächtigte, Endvertreiber sowie Fulfillment-Dienstleister.

Der Zeitplan
Die PPWR(Verordnung (EU) 2025/40) ist am 11. Februar 2025 offiziell in Kraft getreten. Nach einer 18-monatigen Übergangsphase greift der Großteil der neuen gesetzlichen Verpflichtungen verbindlich ab dem 12. August 2026. Es folgen weitere Stufen in 2030, 2035 und 2040. Ab August 2028 müssen Verpackungen mit einer harmonisierten, gut lesbaren Kennzeichnung zur Materialzusammensetzung, Kompostierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und gegebenenfalls zum Rezyklatanteil versehen sein. (Art. 12 Abs. 1, 2, 4 VO (EU) 2025/40). In zeitlicher Abfolge resultieren weitere Verpflichtungen, über die wir unsere Partner jeweils rechtzeitig informieren

Wir helfen beim PPWR-Bearbeitungsplan

Hilfreiche Dokumente

Der direkte Weg zur EU-Konformitäts-Erklärung

  • Erstellung eines Verpackungsinventars
  • Lieferantendaten sammeln
  • Überprüfung von Stoffbeschränkungen
  • Reduzierung unnötiger Verpackung
  • Bewertung der Recyclingfähigkeit
  • Vorbereitung auf harmonisierte Kennzeichnung
  • Aufbau technischer Dokumentation
  • Identifikation von Verpackungen mit Änderungsbedarf
  • Ausfüllen des Formblatts (Vorschlag von uns hier downloaden)

Zeitplan

August 2026: Lieferantenerklärungen und technische Daten einholen.

2027–2028: Hochrisikoformate bewerten und mit dem Redesign beginnen.

2028–2029: Artwork-Teams auf neue Kennzeichnung vorbereiten.

2030: Sicherstellen, dass alle Verpackungen die Anforderungen an Minimierung, Recyclingfähigkeit und Recyclinganteil erfüllen.

Jetzt sollten Sie insbesondere prüfen:

  • ✔ Sind alle Verpackungen korrekt klassifiziert?
  • ✔ Entsprechen Ihre Kennzeichnungen den neuen Anforderungen?
  • ✔ Liegen alle erforderlichen Materialdaten Ihrer Lieferanten vollständig vor?
  • ✔ Ist Ihre technische Dokumentation vollständig und jederzeit vorzeigbar?
  • ✔ Sind Rückverfolgbarkeit und interne Dokumentation lückenlos organisiert?
  • ✔ Ist Ihre Registrierung im LUCID-Register aktuell und die Beteiligung am dualen System vollständig?
  • ✔ Sind Sie bereits auf die weiteren PPWR-Anforderungen bis 2030 vorbereitet?