Dokumentation zur Revision der Kosmetik-Verordnung: Stand, Schwachstellen, Verbesserungen, weiteres Vorgehen

Ihr aktuallisierter Kenntnisstand zur Evaluierung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (Kosmetik-Verordnung)

Wirksamkeit, Erfolgsmarker, offene Probleme

Effizienz, Aufwand – Nutzen-Verhältnis

Relevanz, Bedeutung der KVO und der laufenden Revision

Kohärenz zu anderen Gesetzgebungsfeldern

EU-Mehrwert: Mehrwert für die EU-Staaten,-Industrie, Markt, Verbraucher

Nächste Maßnahmen

Als erfahrene Lobbyisten mit verschiedensten Beiträgen zu den Dokumenten der EU Kommission in den letzten 15 Jahren wurden wir, die Cosmetic Business Alliance auch in dieser Runde der KVO-Revision zur Besprechung eingeladen. Zur Aktualisierung der Sitzungsteilnehmer hat die EU-Kommission einen umfassenden Aktualitäts-Bericht zu Verfügung gestellt, den wir hier mit Ihnen teilen ( Quelle: ICF Working Brief Note).

1) Wirksamkeit, Erfolgsmarker, offene Probleme

    • Offizielle Erklärung „Ziele erreicht“ (hoher Schutz der menschlichen Gesundheit)
    • Eigentlicher Revisions-Titel lautet aber „Simplification“
    • Harmonisierte Regeln, Verbesserung des EU-Binnenmarktes (wachsende Tendenz bei jährlichen Neugründungen: z.B. in 2019 über 5800 neue Firmen)
    • Beschränkung krebserzeugender, mutagener, reproduktionstoxischer Stoffe (CMR); nach 8 Omnibus-Verfahren derzeit keine (!) CMR Category 1A/1B Substanzen
    • Bessere Zuweisung der Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette
    • Existenz-Dokumentation der im Verkehr befindlichen Waren: Produktnotifizierung CPNP
    • Dokumentation der Unbedenklichkeit der im Verkehr befindlichen Waren: Sicherheitsbewertung.
    • Noch offene Herausforderungen: u. a. Marktüberwachung, Online-Verkäufe, Sicherheit in professioneller Produktanwendung, Endokrine Disruptoren, Alternativen zu Tierversuchen/New Approach Methodologies (NAMs), elektronisches Labeling, Importkontrollen/Zollermächtigungen
    • Unklarheiten bei einigen Definitionen, z. B. zu Nanomaterialien, Mikrobiomkosmetik, „in Verkehr-Bringen“…..

    2) Effizienz: Aufwand – Nutzen-Verhältnis

    • Einhaltung der KVO verursacht erhebliche administrative und Anpassungskosten (z. B. Sicherheitsbewertungen, Produktdokumentation, Kennzeichnung, Reformulierung).
    • Durchschnittliche Compliance-Kosten laut Erhebung: etwa 13 % des Umsatzes bzw. Budgets: (9%) or significantly (53%) increased compliance costs to businesses, with the highest costs attributed to documentation and reporting (62%), labelling (58%), reformulation (57%), safety assessments (54%) and new testing requirements (43%). (Details auf Anfrage)
    • KMU besonders betroffen durch begrenzte Ressourcen und regulatorische Komplexität.
    • Die beabsichtigte Kostenreduktion und Vereinfachung für die Industrie wurden nicht (!!) erreicht (Details auf Anfrage)
    • Es werden weitere Vereinfachungen gewünscht (der EU-Auftrag lautete doch „Simplification“)
    • Hohe Sicherheitsstandards stärken zwar Vertrauen und Exportfähigkeit, werden aber teilweise als Wettbewerbsnachteil wahrgenommen
    • Durch die Position der KVO als globaler Gold-Standard arbeiten Wettbewerber in Drittländern ebenfalls nach der KVO und erhöhen den Wettbewerbsdruck in der EU.

    3) Relevanz, Bedeutung der KVO und der laufenden Revision

    • Laufend neue wissenschaftliche Bewertungen des SCCS
    • laufende Anpassungsmechanismen über Änderungen der Anhänge
    • neue Herausforderungen bei Innovationen wie biotechnologischen Inhaltsstoffen, personalisierten Kosmetikprodukten, digitaler Kennzeichnung, Online-Vertrieb.
    • Kritik an der teilweise starren Regulierung von CMR-Stoffen nach CLP-Publikationen und an Unsicherheiten bei Nanomaterialien.
    • Bisheriges Versagen bei Tierversuchs-Unterbindung (Überschneidungen mit REACH) soll nun durch ‘EU Roadmap towards Phasing Out Animal Testing“ behoben werden.

    4) Kohärenz zu anderen Gesetzgebungsfeldern

    • KVO soll grundsätzlich kohärent mit anderen EU-Rechtsrahmen sein, insbesondere der REACH-Verordnung und der CLP-Verordnung.
    • aber praktische Spannungen durch unterschiedliche regulatorische Ansätze (Gefahren-Bewertung/REACH/ECHA vs. Risikobewertung/KVO/SCCS).
    • Missachtung von KVO-Ausnahme der REACH Artikel 28 bis 30 im Annex XVII
    • Separat in REACH geregelt: Arbeitsschutz und Umweltschutz, daher zu diesen Aufgaben weiterhin Tierversuche
    • teilweise Überschneidungen von Anforderungen sowie definitorische Unterschiede.
    • Gold-Plating: nationale Zusatzanforderungen einzelner Mitgliedstaaten (besonders Frankreich, Italien, Deutschland, Belgien) können zu Fragmentierung führen (Beispiel: Deutschland 3.GÄ UWG).
    • Die Kosmetikindustrie spricht sich gegen Verknüpfung der KVO mit Umwelt-Aussagen aus (Ausnahme bei Einflüssen auf die menschliche Gesundheit). Um doppelte bzw widersprüchliche Regelungen zu vermeiden, soll das Themengebiet nur unter REACH geregelt werden.

    5) Mehrwert für die EU-Staaten,-Industrie, Markt, Verbraucher

    • KVO schafft einen harmonisierten Rechtsrahmen für Produktsicherheit im EU-Binnenmarkt.
    • Verhindert regulatorische Fragmentierung und unterstützt gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle EU-Unternehmen.
    • EU-Standards gelten international als Referenz („Goldstandard“) für kosmetische Produktsicherheit.
    • Herausforderungen bestehen weiterhin bei der Durchsetzung gegenüber Importen und Online-Plattformen.
    • Dennoch werden nationale Besonderheiten (Verpackung, Labeling) gefordert, die Zusatzkosten generieren

    6) Nächste Maßnahmen

    • Diskussion und Validierung der vorläufigen Ergebnisse mit Stakeholdern.
    • Ergebnisse fließen in den Endbericht der Evaluierung (Frühjahr 2026) ein.

    Gern bieten wir unseren Partnern einen detaillierten Bericht und Antworten auf alle Detailfragen an. (Anfragen hier). Selbstverständlich setzen wir uns für Ihre Interessen weiterhin aktiv in Brüssel ein. Senden Sie uns einfach Ihre Wünsche hier

    Unterstützen Sie uns bitte, Ihre Interessen zu unterstützen, werden Sie hier unser Partner