Ethanol Regulierung

Regulierung von Ethanol

Die (Alt-)Zulassung für Ethanol in Bioziden (nicht für Kosmetik !) gemäß Biozidverordnung (EU) 528/2012 für die Produktarten

  • 1 (menschliche Hygiene),
  • 2 (Gesundheitswesen)
  • 4 (Lebensmittel und Futtermittel)

soll überarbeitet werden (Details hier). Griechenland hatte es übernommen, den dafür notwendigen Bericht anzufertigen und hat eine Ethanol-Einstufung von CMR-Kategorie 2 im März 2024 vorgelegt.

Die europäische Chemikalien Agentur ECHA hat darauf hin am 25.02.25 eine öffentliche Anhörung hier gestartet. Die Fragen begrenzen sich allerdings auf den Einsatz von Ethanol im Rahmen der Biozid-Verordnung.

konkrete Antwort auf entstehende Fragen

Kosmetik ist von den derzeitigen Regulierungs-Aktivitäten für Ethanol/Alkohol noch nicht betroffen. Es wird aber erwartet, dass, nachdem die Biozid-Regelung erfolgt ist, Konsequenzen für den kosmetischen Einsatz folgen. Deshalb wurde Ethanol auf unserem Vorwarnungs-Radar von uns schon gelistet. Da Alkohol derzeit in Medien als Genussmittel in negatives Licht gerät, könnte auch ein zusätzlicher politischer Druck zur Ethanol-Regelung in Kosmetik erfolgen.

Fazit: Entwarnung

Im Moment kein Handlungsbedarf, aber wir wollen nun bei der Cosmetic Business Alliance die Art “Lebensversicherung” sein und informieren unsere Partner (Antrag hier, circa 50% Kostenersparnis im Vergleich zu Verbanden) sehr rechtzeitig, wenn Handeln notwendig wird.