Gegen den PPWR-Bürokratismus: Jetzt mit uns aktiv Ihren Umsatz sichern

Die neue EU-Verpackungsverordnung gefährdet den freien Handel in Europa und bedroht gezielt kleine und mittlere Kosmetikunternehmen: Durch administrative Kosten, die in Ländern mit geringem Umsatz oft höher sind als die dort erzielten Gewinne, lohnt sich die Belieferung vieler EU-Märkte schlichtweg nicht mehr. Die Umsätze schrumpfen, was die Existenz vieler KMU bedroht. Die Cosmetic Business Alliance kämpft in Brüssel für eine radikale Verschlankung der Regeln.

Nutzen Sie Ihre Stimme! Wählen Sie aus, wie Sie aktiv werden möchten:

Option 1: Kostenlose Vorlage (hier) anfordern + hierhin absenden

Option 2: eigenes Lobby-Schreiben mit Problemschilderung und Lösungen an die zuständige EU Behörde hierhin senden

Option 3: Offizielle Vertretung durch die Cosmetic Business Alliance (hier) beauftragen

Als europäischer Verband für kleine/mittlere Unternehmen (KMU) aus der Kosmetikbranche unterstützen wir die ökologischen Ziele des European Green Deal und der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ausdrücklich. Die Reduzierung von Verpackungsabfällen und die Förderung der Kreislaufwirtschaft sind essenzielle Aufgaben unserer Generation.

Die aktuelle Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Rahmen der PPWR konterkariert jedoch den Grundgedanken des freien europäischen Binnenmarktes. Sie stellt für kleine und mittlere Unternehmen eine administrative und finanzielle Barriere dar, die in vielen Fällen existenzbedrohend ist.

Das Problem: Bürokratische Fragmentierung statt freiem Warenverkehr

Nach den aktuellen Regelungen müssen wir uns in jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat, in den wir Waren an Endverbraucher oder Handelspartner liefern, separat bei den nationalen Behörden und Rücknahmesystemen registrieren. Dies führt zu folgenden unüberwindbaren Hürden für KMU:

  1. Umsatzunabhängige Fixkosten: In fast allen 27 EU-Staaten fallen jährliche Registrierungs- und Pauschalgebühren an. Liefert ein Unternehmen nur wenige Produkte im Jahr in ein bestimmtes EU-Land, übersteigen die administrativen Gebühren den dort erwirtschafteten Umsatz bei weitem. Ein profitabler Export in kleinere oder weniger stark frequentierte EU-Märkte wird dadurch unmöglich.
  2. Nationale Bevollmächtigte: Viele Mitgliedstaaten verlangen die Benennung einer nationalen verantwortlichen Person (Authorized Representative) vor Ort, wenn das exportierende Unternehmen dort keine Niederlassung hat. Die Kosten für diese externen Dienstleister sind für KMU schlicht nicht tragbar.
  3. Bürokratischer Kollaps: Die Verwaltung von bis zu 27 unterschiedlichen Meldesystemen, Meldefristen und länderspezifischen Kriterien erfordert personelle Ressourcen, die in einem mittelständischen Unternehmen nicht existieren.
  4. Verpackungsentsorgungskosten in den belieferten Ländern

Die Folge: Unserer Branchenmitglieder sehen uns gezwungen, den Versand und Vertrieb in zahlreiche EU-Mitgliedstaaten komplett einzustellen. Dies führt zu einer De-Globalisierung innerhalb Europas, schadet dem Wettbewerb und benachteiligt die Verbraucher in kleineren Ländern. Die Ausbeutung des Binnenmarktes wird damit zum Privileg von Großkonzernen.

Die Cosmetic Business Alliance Lösungsvorschläge für eine PPWR-Verschlankung

Um den europäischen Mittelstand zu schützen und gleichzeitig die Umweltziele effektiv zu erreichen, fordern wir eine dringende Nachbesserung der Verordnung nach folgenden Prinzipien:

  1. Zentrale Registrierstelle bei der EU (analog zum CPNP):
    Die Europäische Union verfügt mit dem Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) bereits über ein hervorragendes, funktionierendes Vorbild. Wir fordern ein analoges, zentrales EU-EPR-Portal. Eine einzige Meldung in diesem zentralen Register muss ausreichen, um die Konformität für den gesamten EU-Binnenmarkt zu erklären. Die Daten können von dort automatisiert an die Mitgliedstaaten verteilt werden.
  2. Kostenfreie Registrierung für Kleinst- und Kleinunternehmen:
    Die Registrierung und die Datenübermittlung im zentralen Portal müssen für KMU (unter Berücksichtigung von fairen Bagatellgrenzen beim Verpackungsvolumen) kostenfrei oder streng gedeckelt sein, um die Markteintrittsbarrieren abzubauen.
  3. Verantwortliche Person im Produkt-Herstellerland (Ein-Sitz-Prinzip):
    Es darf keine Pflicht zur Benennung von 27 lokalen Bevollmächtigten geben. Eine einzige verantwortliche Person mit Sitz im Herkunftsland des Produkts (bzw. dem Land der Erstinverkehrbringung) muss für die gesamte EU als rechtlicher Ansprechpartner genügen.
  4. Keine Beteiligung an Entsorgungskosten in den EU Mitgliedstatten
  5. weitere Ausnahmen für KMU

Der europäische Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Wenn der Verwaltungsaufwand für den Export von Waren innerhalb der EU größer wird als beim Export in Drittstaaten, hat der Binnenmarkt seine Funktion verloren.

Wir bitten die EU Kommission eindringlich, diese Vorschläge im Sinne der KMU-Entlastungsstrategie der Europäischen Kommission zu prüfen und in die Tat umzusetzen.

Für Rückfragen und einen konstruktiven Dialog steht der Verband, der Cosmetic Business Alliance (Details hier) – jederzeit gerne zur Verfügung.