Omnibus VI – Ratsbeschluss vom 05.11.2025 mit wirtschaftlichen Konsequenzen für KMU und Naturkosmetik

1. Ziel des Omnibus VI

Die EU verfolgt mit Omnibus VI das Ziel, bestehende Vorschriften im Bereich Chemikalien, Kosmetika und Düngemittel zu vereinfachen, administrative Bürokratie zu reduzieren und gleichzeitig das Niveau des Verbraucher‑ und Umweltschutzes aufrechtzuerhalten. Das Paket betrifft insbesondere die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Produkten sowie kosmetischen und düngenden Produkten.

2. Beschluss des Rates der Europäischen Union

Am 05.11.2025 hat der Rat der EU seine Position zu Omnibus VI verabschiedet. Wesentliche Elemente:

  • Vereinfachung bestimmter Bestimmungen zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Chemikalien, Kosmetika und Düngemitteln.
  • Einführung des „Stop‑the‑clock“-Mechanismus, der die Anwendung der neuen CLP‑Regelungen (Classification, Labelling and Packaging) auf den 1. Januar 2028 verschiebt.
  • Festlegung eines neuen Mandats für kosmetische Produkte mit speziellen Regeln zu CMR-Stoffen (Carcinogenic, Mutagenic, Reprotoxic).

Zitat zu Übergangsfristen und CMR-Stoffen:

„The time given to companies to stop selling cosmetics with Carcinogenic, Mutagenic, and Reprotoxic (CMR) substances has been shortened from the original Commission proposal but is still longer than the deadlines in the current rules.“
(consilium.europa.eu, 05.11.2025)

  • Zudem wurde die von der Kommission vorgeschlagene Ausnahme für CMR-Stoffe auf Basis oraler oder inhalativer Exposition gestrichen.

3. Konsequenzen – Stichpunkte

Vorteile / Chancen:

  • Klarere und vereinfachte Regelungen für Unternehmen.
  • Einheitliche Frist für CLP-Anwendung: 1. Januar 2028 → mehr Planungssicherheit.
  • Weniger administrativer Aufwand bei Kennzeichnung, Verpackung, Werbung und Fernverkauf.
  • Potenziell sinkende Kosten für Compliance, insbesondere bei KMU.
  • Unterstützung von Innovationen durch schnellere Anpassung von Prozessen.

Nachteile / Risiken für KMU und zusätzlich für Naturkosmetik

  • Verkürzte Fristen für CMR-Stoffe in Kosmetik → Produkte mit langjährig bewährten Naturstoffen müssen schneller aus dem Verkauf genommen werden.
  • Risiko des Vertrauensverlustes beim Verbraucher, da bewährte Naturstoffe möglicherweise ersetzt werden müssen.
  • Kleinere Unternehmen (KMU) könnten Schwierigkeiten haben, Rezepturen innerhalb der neuen Fristen anzupassen.
  • Voreilige Verbote können die Vielfalt naturnaher Inhaltsstoffe reduzieren und etablierte Rezepturen gefährden.
  • Übergangsfristenänderungen erfordern frühzeitige Planung, sonst Gefahr von Marktunterbrechungen oder Rechtsunsicherheit.

4. Empfehlungen für die Partner der Cosmetic Business Alliance

Für Unternehmen ist die Herausforderung, dass das regulatorische Umfeld bei CMR-Stoffen schneller Änderungen erzwingt. Bewährte Naturstoffe, die über Jahrzehnte Vertrauen aufgebaut haben, könnten plötzlich als problematisch eingestuft werden. Es ist daher entscheidend, Proaktivität zu zeigen:

  • Prüfung der eigenen Inhaltsstoffe auf CMR-Risiken.
  • Frühzeitige Anpassung von Rezepturen oder Kennzeichnung, falls erforderlich.
  • Kommunikation gegenüber Verbraucher:innen, um Vertrauen zu sichern und die Marke als Qualitätsgarant zu stärken.