Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation / „neue EU-Verpackungsverordnung“), ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und wird ab 12. August 2026 die bisherigen Richtlinien weitgehend ablösen.
Ziele:
- Reduzierung von Verpackungsabfällen
- Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile (Recycelfähigkeit mit Einsatzquoten
- Mehrwegquoten
- Verbot bestimmter Verpackungsarten( Einwegkunststoffverpackungen unverarbeitetes Obst und Gemüse)
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) (stärkere Verantwortung für Entsorgung und Recycling)
- Verbesserung der Sammlung und Sortierung
- Verpackungen auch im Online-Handel betroffen
- Abgabe Konformitätserklärung
- Meldepflicht im Verpackungsregister LUCID
Besonders zu beachtende Pflichten ab 12. August 2026
- Mindeststandard (Details hier)
- Konformitätsbewertungsverfahren gem. Artikel 38 PPWR
- Konformitätserklärung (Download hier)
Übergangsfristen und Geltungsbeginn:
11. Februar 2025 in Kraft
Geltung ab 12. August 2026.
Green Claims
In Art. 14 sind spezielle Bestimmungen zu Umweltaussagen hinsichtlich Verpackungseigenschaften, die nach Ende der Übergangsfrist ab 2026 gelten dürften.
Die PPWR fördert nachhaltigen Kreislaufwirtschaft für Verpackungen mit weitreichenden Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher. Eine Präsentation zum Thema finden Sie hier