Teebaumöl TTO

Am 28. Mai 2025 hat das SCCS seine Opinion/Meinung über Teebaumöl (TTO) publiziert. Wir haben die SCCS-Opinion hier hinterlegt. Ein Einspruch oder eine Stellungnahme, die wir gern für Sie bei den entsprechenden Stellen der EU Kommission einreichen, ist bis zum 18.08.25 möglich.

Demnach ist der Einsatz von TTO als antiseborrhoisches und antimikrobielles Mittel in Maximal-Konzentrationen bis

1,0 % in Duschgel

1,0 % in Gesichtswasser

2,0 % in Shampoo

0,1 % in Gesichtscreme

sicher. Ausgenommen sind aerosolierbare oder sprühbare Produkte. Da TTO leicht instabil (oxidierbar) ist muss die Stabilität in Konformität mit der Spezifikation ISO 4730:2017 sichergestellt sein.