- PFAS: per- und polyfluorierte Alkyl Substanzen
- gut beschrieben mit „Ewigkeits-Chemikalien“
- zwar noch nicht in der Kosmetik vollständig geregelt
- aber durch eine Hintertür teilweise verboten
- allgemein unbekannte Anwesenheit in Wirkstoffen
- Alternativen für Sauerstoff-spendende Produkte verfügbar
Zwar ist die PFAS-Regulierung weiterhin in Arbeit bei der ECHA (aktueller Stand hier) und der EU-Kommission/Abt Kosmetik (hier), aber das PFAS-Verbot bereits in einigen Ländern (Frankreich ab 01.01.26; Neuseeland 31.12.26) und durch einige Hintertüren in der Kosmetik bereits besiegelt. Auch die Kosmetikindustrie empfiehlt hier in Selbstbeschränkung einen Verzicht ab 31.12.25.
Wir von Cosmetic Business Alliance (Details zu uns hier) möchten mit praktischen Hinweisen Sie vor unliebsamen Überraschungen bewahren und informieren Sie bereits an dieser Stelle:
Es gibt bereits eine Regulierung, die auf kosmetischen PFAS-Einsatz Einfluss nimmt und so bereits den Einsatz betroffener PFAS (beispielsweise Perfluordekalin) auch in der Kosmetik verhindert, ohne dass die KVO darüber Aussagen trifft. So ist das Inverkehrbringen von Körperpflegeprodukten, die betreffende Stoffe der Anhänge enthalten, ab dem 01.01.2025 verboten. Im Januar 2025 ist sogar eine seitens der Bundesregierung dazu erlassene Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung in Kraft getreten. (Details hier)
Auch erzeugt die Herstellung verschiedener Kosmetik-Wirkstoffe (z.B. Peptide) Restgehalte von PFAS, die bei der zukünftigen Prüfung durch die Aufsichtsbehörden zu Überraschungen führen könnten (Details hier).
Viele Kosmetikprodukte mit der Werbeaussage „Sauerstoff-Behandlung der Haut“ sind gezwungen, nach Umformulierungen zu suchen. Wir helfen mit praktischen Hinweisen.